Treppenlift-Zuschuss von der Pflegekasse: Höhe, Voraussetzungen, Antrag
Wie hoch ist der Treppenlift-Zuschuss der Pflegekasse?
Bis zu 4.180 € je Maßnahme. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, gibt es bis zu 4.180 € je Person, zusammen höchstens 16.720 €; bei mehr als vier Berechtigten wird der Betrag anteilig auf die Kassen verteilt (§ 40 SGB XI, Stand: 10/2026).
Der Zuschuss ist eine Kann-Leistung: Die Pflegekasse kann zahlen, wenn der Lift im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung wiederherstellt (§ 40 SGB XI, Stand: 10/2026). Treppenlifte nennt das Rundschreiben des GKV-Spitzenverbands ausdrücklich als Beispiel (GKV-Rundschreiben 04/2026, Stand: 10/2026).
Zuständig ist die Pflegekasse, nicht die Krankenkasse – auch wenn beide unter einem Dach sitzen (§ 46 SGB XI, Stand: 10/2026). Adressieren Sie den Antrag deshalb ausdrücklich an die Pflegekasse.
Treppenlift und Pflegegrad: Ab welchem Grad gibt es Geld?
Den Zuschuss können alle bekommen, deren Pflegebedürftigkeit in den Pflegegraden 1 bis 5 anerkannt ist (Verbraucherzentrale, Stand: 10/2026). Auch für Pflegegrad 1 sieht das Gesetz Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds ausdrücklich vor (§ 28a SGB XI, Stand: 10/2026). Die Höhe hängt nicht vom Pflegegrad ab: Die Obergrenze von 4.180 € gilt je Maßnahme (§ 40 SGB XI, Stand: 10/2026).
Der Pflegegrad allein reicht aber nicht. Das Landessozialgericht Hessen hat 2026 einen Zuschuss für einen Treppenlift ins Untergeschoss abgelehnt: Die Klägerin konnte im voll bewohnbaren Erdgeschoss leben und gepflegt werden. Die Vorschrift sei restriktiv auszulegen, Zuschüsse gebe es nur, wenn elementare Bedürfnisse betroffen seien (LSG Hessen L 6 P 37/25, Bericht beck-aktuell, Stand: 10/2026). Beschreiben Sie im Antrag deshalb ganz konkret, wofür Sie den Lift im Alltag brauchen – etwa weil Bad oder Schlafzimmer nur über die Treppe zu erreichen sind.
Noch kein Pflegegrad? Leistungen der Pflegeversicherung gibt es nur auf Antrag und ab Antragstellung (§ 33 SGB XI, Stand: 10/2026). Beim Antrag hilft die Pflegeberatung, auf die auch bei Pflegegrad 1 Anspruch besteht (§ 28a SGB XI, Stand: 10/2026).
Der Antrag: vor dem Auftrag, mit Kostenvoranschlag
- Kostenvoranschlag holen. Besichtigung, Beratung und Kostenvoranschlag sollten laut Stiftung Warentest kostenlos sein (Stiftung Warentest 05/2022, Stand: 10/2026).
- Antrag stellen, bevor die Arbeiten beginnen. Der GKV-Spitzenverband empfiehlt, den Zuschuss vor Beginn der Maßnahme mit einem Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse zu beantragen (GKV-Rundschreiben 04/2026, Stand: 10/2026). Die Verbraucherzentrale rät, erst nach der Bewilligung mit dem Umbau zu beginnen, sonst bleiben Sie eventuell auf den Kosten sitzen (Verbraucherzentrale, Stand: 10/2026).
- Frist abwarten. Die Pflegekasse muss spätestens nach drei Wochen entscheiden; wird der Medizinische Dienst oder eine Pflegefachperson beteiligt, innerhalb von fünf Wochen. Teilt sie keinen hinreichenden Grund für eine Verzögerung mit, gilt der Antrag nach Ablauf der Frist als genehmigt (§ 40 SGB XI, Stand: 10/2026).
- Erst dann den Auftrag erteilen. Bewahren Sie Kostenvoranschlag, Bescheid und Rechnung auf; Sie brauchen sie auch für die Steuer.
Was zählt als eine Maßnahme?
Alle Umbauten, die zum Zeitpunkt der Bewilligung zur Wohnumfeldverbesserung nötig sind, gelten zusammen als eine Maßnahme – der Treppenlift und ein gleichzeitig nötiger Badumbau teilen sich also die 4.180 €. Ändert sich die Pflegesituation später und werden weitere Umbauten nötig, ist das erneut eine Maßnahme mit bis zu 4.180 € (GKV-Rundschreiben 04/2026, Stand: 10/2026).
Für Wartung und Reparatur eines bezuschussten Lifts zahlt die Pflegekasse nur noch aus dem Restbetrag, der vom Höchstbetrag übrig ist; ein neuer Zuschuss dafür ist nicht möglich. Führt ein Defekt zum kompletten Ausfall und muss der Lift ersetzt werden, kann das als Änderung der Pflegesituation gewertet werden (GKV-Rundschreiben 04/2026, Stand: 10/2026).
Außenlift, Miete, Gebrauchtkauf: Was gilt?
Außenlift: Er ist grundsätzlich förderfähig. Das Rundschreiben des GKV-Spitzenverbands zählt Maßnahmen ausdrücklich mit, die innerhalb oder außerhalb der Wohnung bzw. des Hauses stattfinden (GKV-Rundschreiben 04/2026, Stand: 10/2026). Ob die Pflegekasse zahlt, entscheidet sie wie beim Lift im Haus im Einzelfall. Beantragen Sie den Zuschuss deshalb auch hier, bevor Sie den Auftrag erteilen. Mehr dazu: Treppenlift außen.
Miete und Gebrauchtkauf: Für diese beiden Fälle gibt es weder im Gesetz noch im Rundschreiben eine ausdrückliche Regel. Das Rundschreiben nennt als berücksichtigungsfähige Kosten Durchführungshandlungen, Material, Arbeitslohn und Gebühren (GKV-Rundschreiben 04/2026, Stand: 10/2026). Fragen Sie vor Vertragsschluss schriftlich bei Ihrer Pflegekasse nach – eine kurze schriftliche Antwort erspart später Streit. Mehr dazu: Treppenlift mieten und Treppenlift gebraucht. Für Plattform- und Hublifte gelten dieselben Regeln wie für Sitzlifte – siehe Plattformlift.
Treppenlift und KfW-Zuschuss: Was 2026 noch geht
Zuschuss 455-B: kein Antrag mehr möglich. Die KfW hat am 31.07.2026 gemeldet, dass die Mittel für 2026 vollständig mit Anträgen belegt sind; seitdem können keine Anträge mehr gestellt werden (KfW-Meldung 31.07.2026, Stand: 10/2026). Bestehende Zusagen bleiben gültig. Ob das Programm wieder öffnet, will die KfW auf ihrer Seite bekannt geben (KfW-Meldung 31.07.2026; KfW 455-B, Stand: 10/2026).
Kredit 159: weiter möglich. Der Förderkredit „Altersgerecht Umbauen“ bietet bis zu 50.000 € je Wohneinheit, ausdrücklich auch für Treppenlifte, Hebe- und Plattformlifte, für Eigentümer und Mieter (KfW 159, Stand: 10/2026). Beantragt wird er bei einem Finanzierungspartner, nicht bei der KfW selbst, und zwar vor Beginn des Vorhabens (KfW 159, Stand: 10/2026). Der Zinssatz ändert sich laufend; den aktuellen Stand zeigt der KfW-Konditionenanzeiger (KfW-Konditionenanzeiger). Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel (KfW 159, Stand: 10/2026).
Nicht doppelt: Für dieselbe Maßnahme lässt sich der Kredit nicht mit dem Zuschuss der Pflegekasse kombinieren. Fördert die Pflegekasse eine andere Maßnahme, etwa den Badumbau, kann der Treppenlift über den Kredit laufen (KfW 159, Stand: 10/2026). Ein Vorhaben mit zinsverbilligtem Darlehen schließt außerdem die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen aus (§ 35a EStG, Stand: 10/2026) – mehr unter Treppenlift steuerlich absetzen.
Weitere Kostenträger
- Sozialamt: Fehlen Eigenmittel und ist kein anderer Kostenträger zuständig, springt laut Verbraucherzentrale das Sozialamt ein (Verbraucherzentrale, Stand: 10/2026). Grundlage sind die Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes in der Hilfe zur Pflege (§ 64e SGB XII) (§ 64e SGB XII, Stand: 10/2026).
- Unfall: Bei einem Berufs- oder Verkehrsunfall können Berufsgenossenschaft oder Haftpflichtversicherung zur Leistung verpflichtet sein (Verbraucherzentrale, Stand: 10/2026). Die gesetzliche Unfallversicherung kennt dafür die Wohnungshilfe (§ 41 SGB VII) (§ 41 SGB VII, Stand: 10/2026).
- Eingliederungshilfe: Für Menschen mit Behinderungen umfasst sie auch Leistungen für den Umbau von Wohnraum (§ 77 SGB IX) (§ 77 SGB IX, Stand: 10/2026).
- Länder und Kommunen: Sie fördern altersgerechte Umbauten teils mit eigenen Programmen (Verbraucherzentrale, Stand: 10/2026). Ein Beispiel ist Bayern: ein leistungsfreies Baudarlehen bis 10.000 € für den behindertengerechten Umbau von Eigenwohnraum, etwa einen Treppenlift, mit Einkommensgrenzen (BayernPortal, Stand: 10/2026). Der ADAC rät, beim Landesförderinstitut oder der Kommunalverwaltung nachzufragen (ADAC, Stand: 10/2026).
Pflegereform: Entwurf, gilt noch nicht
Am 30.09.2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Die Änderungen gelten damit noch nicht (Bundesregierung 09/2026, Stand: 10/2026). Laut Bundesgesundheitsministerium soll der Zuschuss zur Verbesserung des Wohnumfelds auch in Pflegegrad 1 erhalten bleiben; die Voraussetzungen für die Einstufung in einen Pflegegrad sollen leicht angehoben werden (BMG, Stand: 10/2026). Diese Seite gibt den Stand 10/2026 wieder.
Häufige Fragen zum Treppenlift-Zuschuss
Wie viel zahlt die Pflegekasse für einen Treppenlift?
Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, bis zu 4.180 Euro je Person und zusammen höchstens 16.720 Euro (Stand: 10/2026).
Ab welchem Pflegegrad gibt es einen Zuschuss für den Treppenlift?
Ab Pflegegrad 1. Der Pflegegrad allein reicht aber nicht: Der Lift muss im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern oder eine möglichst selbständige Lebensführung wiederherstellen.
Kann ich den Zuschuss auch nach dem Einbau beantragen?
Darauf sollten Sie es nicht ankommen lassen: Beantragen Sie den Zuschuss, bevor Sie den Auftrag erteilen. Der GKV-Spitzenverband empfiehlt, den Zuschuss vor Beginn der Maßnahme mit einem Kostenvoranschlag zu beantragen, und die Verbraucherzentrale rät, erst nach der Bewilligung zu beginnen. Leistungen der Pflegeversicherung gibt es ab Antragstellung.
Wie lange braucht die Pflegekasse für die Entscheidung?
Sie muss spätestens drei Wochen nach Antragseingang entscheiden; wird der Medizinische Dienst oder eine Pflegefachperson beteiligt, innerhalb von fünf Wochen. Teilt sie keinen hinreichenden Grund für eine Verzögerung mit, gilt der Antrag nach Ablauf der Frist als genehmigt.
Kann ich KfW-Kredit und Pflegekassen-Zuschuss kombinieren?
Nicht für dieselbe Maßnahme. Fördert die Pflegekasse eine andere Maßnahme, etwa den Badumbau, kann der Treppenlift laut KfW über den Kredit 159 laufen. Den KfW-Zuschuss 455-B gibt es seit dem Antragstopp vom 31.07.2026 nicht mehr.
Zahlt die Pflegekasse auch die Wartung des Treppenlifts?
Nur aus dem Betrag, der vom Höchstbetrag noch übrig ist. Einen neuen Zuschuss für Wartung oder Reparatur gibt es laut GKV-Spitzenverband nicht. Fällt der Lift vollständig aus und muss ersetzt werden, kann das als geänderte Pflegesituation gelten.